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   BGH, 18.09.1957 - V ZR 209/55   

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https://dejure.org/1957,1291
BGH, 18.09.1957 - V ZR 209/55 (https://dejure.org/1957,1291)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1957 - V ZR 209/55 (https://dejure.org/1957,1291)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1957 - V ZR 209/55 (https://dejure.org/1957,1291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1957, 1223
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1952 - IV ZR 103/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.09.1957 - V ZR 209/55
    Dabei sind nur solche Eingriffe in das begründete Rechtsverhältnis vorzunehmen, die unumgänglich notwendig erscheinen, um ein mit Treu und Glauben zu vereinbarendes Ergebnis zu erzielen (BGH Urt. v. 21. Februar 1952 - IV ZR 103/51 LM BGB § 779 Nr. 2).
  • RG, 27.01.1930 - VI 267/29

    Ist eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und einem Dritten, wonach der

    Auszug aus BGH, 18.09.1957 - V ZR 209/55
    Gegen die unmittelbare Wirksamkeit einer derartigen Vergleichsabrede zugunsten eines Dritten (§ 328 BGB) bestehen keine Bedenken (RGZ 127, 126, 129; Palandt BGB 16. Aufl. Einf. vor § 328 Anm. 5 b).
  • RG, 28.11.1929 - IV 255/29

    1. Kann eine Partei im Ehescheidungsstreit durch einen Abwesenheitspfleger

    Auszug aus BGH, 18.09.1957 - V ZR 209/55
    Die Genehmigung der Handlungen eines Prozeßunfähigen wirkt zurück (RGZ 96, 48; 126, 261; Baumbach/Lauterbach ZPO § 56 Anm. 1).
  • RG, 21.05.1919 - V 323/15

    1. Genügt bei einer Nichtigkeitsklage wegen mangelnder gesetzlicher Vertretung

    Auszug aus BGH, 18.09.1957 - V ZR 209/55
    Die Genehmigung der Handlungen eines Prozeßunfähigen wirkt zurück (RGZ 96, 48; 126, 261; Baumbach/Lauterbach ZPO § 56 Anm. 1).
  • BGH, 26.10.2009 - II ZR 222/08

    Schadensersatzpflicht des Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Wirksam wäre nur eine Absprache, durch die für den Dritten - hier die Klägerin - ein Anspruch gegen den Gläubiger - hier den Beklagten - begründet wird, dass dieser seinen Anspruch nicht geltend mache (BGH, Urt. v. 18. September 1957 - V ZR 209/55, ZZP 71, 412; BGHZ 126, 261, 266).
  • BGH, 21.06.1994 - XI ZR 183/93

    Verzicht auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen aus einem Wechsel

    Die Wirksamkeit eines Vertrages, durch den ein Gläubiger auf die Inanspruchnahme eines Dritten verzichtet, begegnet danach jedoch keinen Bedenken (vgl. RGZ 127, 126, 128 f.; BGH, Urteil vom 18. September 1957 - V ZR 209/55, LM § 328 BGB Nr. 15).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung über die Abgeltung von Ansprüchen aus einer

    Allenfalls könnte für die Antragsgegnerin aus der Vereinbarung ein Anspruch gegen W. S. entstanden sein, eventuelle Ansprüche gegen sie nicht geltend zu machen (vgl. BGH, Urt. v. 18. September 1957, V ZR 209/55, LM BGB § 328 Nr. 15).

    Gegen die Wirksamkeit einer solchen Abrede bestehen keine Bedenken (BGH, Urteil vom 18. September 1957, aaO).

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2007 - 17 U 39/06

    Zur Wirksamkeit ausländischer Schiedsabreden - Erstreckung der Abgeltungsklausel

    Geht man davon aus, dass es keinen über die Forderung mit Erlöschenswirkung verfügenden Erlassvertrag (§ 397 BGB) zu Gunsten Dritter gibt (BGH NJW 1994, 2483), so ist der Vergleich als schuldrechtlicher, unbefristeter Vertrag mit der Verpflichtung zur Unterlassung der Geltendmachung von Ansprüchen (pactum de non petendo) als echter Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 BGB) oder mangels eigenen Forderungsrechts der Dritten als Vergleich mit Schutzwirkung für Dritte zu qualifizieren (vgl. RGZ 127, 126, 128 f.; BGH NJW 1994, 2483; BGH Urteil vom 18. September 1957 - V ZR 209/55 , LM § 328 BGB Nr. 15).
  • LG Heidelberg, 11.08.2010 - 5 O 307/09

    Vertragsvermittlung: Honorarklage eines Fußball-Spielervermittlers

    Eine solche Regelung könnte einen einredeweise geltend zu machenden Anspruch des Beklagten schaffen, Forderungen nicht gerichtlich geltend zu machen ( pactum de non petendo zu Gunsten Dritter, vgl. BGH vom 18.9.1957 - Az. V ZR 209/55 - und BGH vom 26.4.2002 - Az. BLw 32/01), oder könnte als Schiedsvereinbarung zu Gunsten Dritter (vgl. OLG Düsseldorf vom 19.5.2006 - Az. I-17 U 162/05, 17 U 162/05 - Abs.-Nr. 28 m.w.N.) auszulegen sein.
  • BFH, 04.06.1987 - V R 131/86

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids mittels Ersatzzustellung bei vorübergehender

    Jedenfalls kann die "Wohnung" im Sinne der Zustellungsvorschriften auch bei längerer Abwesenheit, wenn die Rückkehr zu erwarten ist, erhalten bleiben (BGH-Urteil vom 18. September 1957 V ZR 209/55, Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 328 BGB Nr. 15).
  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 71/84

    zweimonatiger Klinikaufenthalt - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis:

    Für den Begriff der "Wohnung" im Sinne der §§ 181, 182 ZPO kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auf das tatsächliche Wohnen, nämlich darauf an, ob der Zustellungsempfänger hauptsächlich in den Räumen lebt und insbesondere, ob er dort schläft (BGH Urteile vom 18. September 1957 - V ZR 209/55 = LM § 328 BGB Nr. 15; vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 = NJW 1978, 1858 [BGH 24.11.1977 - III ZR 1/76] m.w.N.).
  • BFH, 01.12.1988 - V R 125/83

    Unwirksamkeit von Steuerbescheiden wegen fehlerhafter Zustellung - Bekanntgabe

    Nach den Zustellungsvorschriften behalten tatsächlich von dem Zustellungsempfänger bewohnte Räume auch bei mehrmonatiger Abwesenheit aus beruflichen Gründen (vgl. Urteil in BFHE 150, 305, BStBl II 1988, 392) die Eigenschaft als Wohnung, wenn die Rückkehr zu erwarten ist (vgl. BGH-Urteil vom 18. September 1957 V ZR 209/55, Lindenmaier/Möhring (LM), Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 328 BGB Nr. 15).
  • OLG Naumburg, 30.10.2002 - 2 Ww 17/02

    Zur Möglichkeit einer Inanspruchname von (Teil-)rechtsnachfolgern einer LPG ,

    b) Allerdings kann die zwischen einem ehemaligen LPG-Mitglied und einem Dritten geschlossene Vereinbarung über die Abgeltung aller Ansprüche aus der früheren LPG-Zugehörigkeit für den nicht an der Vereinbarung beteiligten Rechtsnachfolger der LPG einen eigenen Anspruch begründen, dass auch gegen ihn keine weiteren Forderungen geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschl. v. 26.04.2002, BLw 32/01, ähnlich schon: BGH, Urt. v. 18.09.1957, V ZR 209/55, LM BGB § 328 Nr. 15).
  • BFH, 26.11.1975 - I R 157/73

    Konkurs des gesetzlichen Vertreters - GmbH - Wirksamkeit von Zustellungen -

    In dem BGH-Urteil V ZR 209/55 war darüber zu befinden, ob an einen Adressaten, der sich ins Ausland begeben hatte, um sich einem behördlichen Verfahren zu entziehen, wirksam in dessen bisheriger Wohnung zugestellt werden konnte.
  • VG Berlin, 24.01.2018 - 4 L 518.17

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an einem Aufbauseminar;

  • BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87

    Abzug von Reisekosten

  • BGH, 20.06.1974 - V BLw 16/73

    Bestehen eines Abfindungsanspruchs - Auskunftsanspruch über zu einem Hofvermögen

  • BGH, 03.04.1963 - VIII ZR 119/62
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